
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts grundsätzlich steuerpflichtig. Sie werden jedoch nicht mit ihrem gesamten Zahlbetrag, sondern nur in Höhe des so genannten Ertragsanteiles besteuert. Der Ertragsanteil ist ein bestimmter Prozentsatz und wird aus der (Brutto-) Rente (vor...
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